WEEE-Management


Als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gilt laut Legislativdekret 49/2014 jeder, unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik:

  • produziert und vertreibt elektrische und elektronische Geräte unter eigenem Markennamen;
  • verkauft unter seiner eigenen Marke Geräte, die von anderen Lieferanten hergestellt wurden;
  • Elektro- und Elektronikgeräte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit einführt oder erstmals auf dem nationalen Markt in Verkehr bringt und vertreibt.

Der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne der Richtlinie muss:

  • sich in das Nationale Register der EEE-Hersteller eintragen
  • wählen Sie die Methode der Finanzierung durch das individuelle oder kollektive System
  • einen Beitrag zur Finanzierung der Elektroschrottentsorgung durch Anwendung des Öko-Beitrags
  • Bereitstellung von Informationen über technologischen Abfall für Anwender
  • Daten über das Inverkehrbringen an das Herstellerregister übermitteln

Durch den Beitritt zum ECOEM-Konsortium erfüllt der Hersteller die Verpflichtungen, die für diejenigen vorgesehen sind, die Elektro- und Elektronikgeräte auf den nationalen Markt bringen, und trägt zur Finanzierung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten bei, wie es das Gesetz vorsieht. Mit ECOEM ist der Hersteller sofort konform und kann auf direkte Beratung und ständige Unterstützung zählen.