F.A.Q.

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WAS IST WEEE?

WEEE ist die Abkürzung für Waste Electrical and Electronic Equipment. WEEE, gleichbedeutend mit dem europäischen Begriff WEEE (Waste of Electric and Electronic Equipment), ist die Bezeichnung für die Kategorie der elektrischen und elektronischen Altgeräte.

WAS IST EIN RAEE-KONSORTIUM?

Das Konsortium ist ein rechtlich anerkannter freiwilliger Zusammenschluss, der gemeinsame Initiativen zur Durchführung bestimmter Aktivitäten von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen koordiniert und regelt. Sie basiert zwar auf der Art der „Assoziation“, ist aber als solche nicht geeignet. Es genügt die Überlegung, dass das Konsortium im Gegensatz zu einem Verein keine strukturelle Beziehung zu den Mitgliedern schafft. Das Konsortium ist das Ergebnis einer vertraglichen Vereinbarung, aber in keiner Weise vergleichbar mit anderen vertraglich geregelten Formen des Zusammenschlusses, wie z. B. „Gemeinschaftsunternehmen“ und „zeitlich begrenzte Unternehmensvereinigungen“, die gesetzlich vorgesehen sind.

WAS IST MIT "HERSTELLER/IMPORTEUR" GEMEINT?

„HERSTELLER/EINFÜHRER“ von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ist jeder, der: EEE mit eigenem Markennamen HERSTELLT oder MONTAGIERT und verkauft; EEE, die von anderen Anbietern hergestellt wurden, ENTFERNT und verkauft; EEE im Inland in den Verkehr bringt und den Vertrieb, auch im Fernabsatz, betreibt oder: ein Elektro- oder Elektronikgerät aus einem beliebigen europäischen oder außereuropäischen Land importiert und in Italien verkauft; ein Produkt, das bereits in Italien vertrieben wird, parallel importiert und auf dem italienischen Markt verkauft. Jeder „Hersteller“ muss die getrennte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten WEEE, die er auf den italienischen Markt bringt, organisieren und finanzieren.

WELCHE GERÄTE FALLEN UNTER DIE WEEE-VORSCHRIFTEN?

Alle elektrischen und elektronischen Geräte, die für ihr ordnungsgemäßes Funktionieren von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängen, sowie die Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung dieser Felder und Ströme, die für den Betrieb mit einer Spannung von höchstens 1000 Volt bei Wechselstrom und 1500 Volt bei Gleichstrom ausgelegt sind. Ein Beispiel, indikativ und nicht erschöpfend, für diese Ausrüstung ist in den Anhängen 1A und 1B des Gesetzesdekrets 151/2005 aufgeführt (Art 3 Absatz 1b des Gesetzesdekrets 151/2005)

WELCHE VERPFLICHTUNGEN BESTEHEN FÜR HERSTELLER/IMPORTEURE VON INLÄNDISCHEM AEE?

Der Hersteller/Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die WEEE-Anwendung fallen, hat erhebliche Verpflichtungen

  • Registrierung bei einem vom Umweltministerium anerkannten Sammelsystem;
  • Registrierung im Nationalen Register der EEE-Hersteller;
  • die Anwendung der WEEE-Umweltbeiträge auf in Italien vermarktete Elektro- und Elektronikgeräte;
  • Verpflichtungen informativer und dokumentarischer Art gegenüber Verbrauchern Das Konsortium.

ECOEM bietet die Lösung für alle oben genannten Punkte.

ICH BIN EIN HERSTELLER/IMPORTEUR, WIE ERFÜLLE ICH DIE ANFORDERUNGEN?

Rufen Sie uns an und wir zeigen Ihnen die Schritte, die Sie befolgen müssen, um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch den Beitritt zum ECOEM-Konsortium wird die Verwaltung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten einfach und schnell sein.