Interesse Bereiche

WEEE

WEEE ist Elektro- und Elektronik-Altgeräte, d.h. alle Abfälle von Geräten, die beim Betrieb Strom verbrauchen, einschließlich aller Komponenten und Materialien, die zum Zeitpunkt der Entscheidung, das Produkt zu entsorgen, ein integraler Bestandteil des Produkts sind.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte können in privaten Haushalten anfallen und in Unternehmen sowie in der Verwaltung und Wirtschaft produziert werden

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist jede Person, unabhängig von der verwendeten Verkaufstechnik:

  • fertigt und verkauft elektrische und elektronische Geräte unter seiner eigenen Marke;
  • verkauft unter seiner eigenen Marke Geräte, die von anderen Lieferanten hergestellt wurden;
  • Elektro- und Elektronikgeräte im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erstmals importiert oder auf dem nationalen Markt in Verkehr bringt und vertreibt.

Die für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten vorgesehenen Verpflichtungen:

  • Registrierung im EEE-Herstellerregister
  • Erklärung der in Verkehr gebrachten Mengen
  • Implementierung von korrekten Verbraucherinformationen
  • Anwendung des Öko-Beitrags auf das Finanzinkasso.

Wenn Ihr Unternehmen unter eine dieser Tätigkeiten fällt, können Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen indem Sie dem ECOEM-Konsortium beitreten

BATTERIEN UND AKKUMULATOREN

 

Mit den Begriffen „Batterie“ und „Akkumulator“ bezeichnet das Gesetzesdekret 188 vom 20. November 2008 eine Quelle elektrischer Energie, die durch direkte Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird und aus einem oder mehreren Primärelementen (nicht wiederaufladbar) oder aus einem oder mehreren Sekundärelementen (wiederaufladbar) besteht. Der gesamte Bereich der Batterien und Akkumulatoren wird in drei Typen unterteilt:

  • Fahrzeugbatterien oder -akkumulatoren: Batterien oder Akkumulatoren, die zum Starten, Beleuchten und Zünden verwendet werden;
  • Industriebatterien oder -akkumulatoren: Batterien oder Akkumulatoren, die ausschließlich für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind oder in Elektrofahrzeugen aller Art verwendet werden;
  • Gerätebatterien oder -akkumulatoren: Batterien, Knopfzellen, Batteriesätze oder Akkumulatoren, die verschlossen sind, von Hand getragen werden und keine Industriebatterien oder -akkumulatoren oder Fahrzeugbatterien oder -akkumulatoren darstellen.

Die Unterscheidung erfolgt auch nach der Zusammensetzung (Lithium, Alkali, Zink-Luft, Zink-Silber, Zink-Kohle, Zinkchlorid, Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydride).

Für jede dieser Kategorien ist eine getrennte Sammlung mit Behandlungs-, Recycling-, Verwertungs- und Beseitigungsverfahren vorgesehen, um zu verhindern, dass die Schadstoffe, aus denen Batterien und Akkumulatoren bestehen, in die Umwelt gelangen und diese schädigen und die Gesundheit beeinträchtigen.

Die durch das Gesetzesdekret 188/2008 definierte Disziplin erweitert das Konzept der Herstellerverantwortung, die es zu erfüllen gilt:

  • Vermeiden Sie das Inverkehrbringen von Batterien oder Akkumulatoren, einschließlich solcher, die in Geräte eingebaut sind, die mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber oder mehr als 0,002 Prozent Cadmium enthalten;
  • falls er auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ist, seine Geräte, die Batterien und Akkumulatoren enthalten, so gestalten, dass sie leicht entnehmbar sind, außerdem muss er sie mit einer geeigneten und einfachen Anleitung versehen;
  • iden Endbenutzer über die Notwendigkeit der getrennten Sammlung von Altbatterien und -akkumulatoren informieren, indem das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ auf den Geräten angezeigt wird;
  • sich in das Register der Hersteller von Batterien und Akkumulatoren einzutragen und die Registrierungsnummer auf Rechnungen und Transportdokumenten anzugeben.

Wenn Ihr Unternehmen als Produzent/Importeur oder als Markeninhaber qualifiziert ist, dann können Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, indem Sie dem ECOEM-Konsortium beitreten

FOTOVOLTAIK

Photovoltaik-Module sind seit dem 12. April 2014 offiziell in den Geltungsbereich der WEEE aufgenommen worden, so dass die Panels in jeder Hinsicht als „Elektro- und Elektronikgeräte“ (EEE) zu betrachten sind. Daher sind die Hersteller von Photovoltaikmodulen mit den Herstellern von EEE gleichzusetzen.

Der Produzent von Photovoltaik-Modulen ist:

  • ein italienisches Unternehmen, das Photovoltaik-Paneele in Italien herstellt und sie auf dem heimischen Markt verkauft.
  • ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Italien, das in Italien direkt an den Endverbraucher vermarktet.
  • eine italienische Einrichtung, die Paneele von einer Einrichtung mit Sitz in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem Drittland kauft und sie in Italien mit oder ohne eigene Marke vermarktet.

Die Verpflichtungen für Hersteller von Photovoltaik-Modulen sind die gleichen wie für Hersteller von EEE.

Das ECOEM-Konsortium hat mehr als 400 Mitgliedsunternehmen, darunter mehr als 50 der wichtigsten Betreiber in der Photovoltaikbranche, die das Engagement des kollektiven Systems bestätigen, ein professioneller Partner für das Management von Photovoltaikmodulen am Ende ihrer Lebensdauer zu werden.

Durch den Beitritt zu ECOEM erfüllt der Hersteller/Importeur oder Vertreiber von Photovoltaikmodulen die in den geltenden Richtlinien vorgesehenen Verpflichtungen und erhält die notwendige Akkreditierung für die Anerkennung der Conto Energia-Anreiztarife, wie sie in den Betriebsvorschriften der GSE vorgesehen sind.